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Für Online-Marktplätze und Hosting, Domains, IT, Software und digitale Dienstleistungen

Scriptfabrik B.V.

Pastoor Jacobsweg 27
6226 VV Maastricht
Niederlande

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:

NL869888316B01

E-Mail: welcome@scriptfabrik.info
Website: https://www.scriptfabrik.de

– nachfolgend „Scriptfabrik“, „wir“, „uns“, „Anbieter“ oder „Plattformbetreiber“ –

Stand: 23. August 2026

1. Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für die Nutzung der Plattform und für Verträge mit Scriptfabrik über Hosting, Shared- und Reseller-Hosting, VPS und Server, Domains, E-Mail-Dienste, Online-Shop- und Marktplatzsysteme, Rechnungs- und Branchenbuchsoftware, Anzeigenmarktsysteme, Software, PHP-Scripte, digitale Inhalte, Downloads, Lizenzen, Auftragsprogrammierung, Webdesign, Wartung, Support, Backups, Sicherheits-, SEO-, Monitoring-, Social-Media- und sonstige digitale oder technische Leistungen.

  2. Auf der Plattform können Scriptfabrik und selbstständige externe Händler Waren, digitale Inhalte und Dienstleistungen als Sofortkauf, Auktion oder im Preisvorschlagsverfahren anbieten.

  3. Kunden können Verbraucher oder Unternehmer sein. Verbraucher ist eine natürliche Person, die überwiegend außerhalb ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit handelt. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Organisation, die zu geschäftlichen oder beruflichen Zwecken handelt.

  4. Verkäuferkonten und Händlerpakete sind grundsätzlich Unternehmern vorbehalten. Scriptfabrik kann geeignete Nachweise zur Unternehmereigenschaft und Identität verlangen.

  5. Abweichende Bedingungen eines Unternehmers gelten nur, wenn Scriptfabrik ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

  6. Gegenüber Verbrauchern gehen zwingende Schutzvorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts vor, soweit diese nach dem europäischen Kollisionsrecht anwendbar sind.

2. Begriffe und Vertragsparteien

  1. „Plattform“ bezeichnet die von Scriptfabrik betriebenen Webseiten, Shops, Multi-Vendor-Marktplätze und die damit verbundenen technischen Funktionen.

  2. „Kunde“ ist die Person, die eine Ware, einen digitalen Inhalt oder eine Dienstleistung bestellt. „Nutzer“ ist jede Person, die die Plattform besucht oder ein Konto verwendet.

  3. „Händler“ oder „externer Verkäufer“ ist ein von Scriptfabrik unabhängiger Unternehmer, der im eigenen Namen und auf eigene Rechnung Angebote einstellt.

  4. „Digitale Inhalte“ sind insbesondere Software, Scripte, Plugins, Templates, Grafiken, Audio- und Videodateien, E-Books, Dokumente, Lizenzschlüssel, virtuelle Produkte, API-Zugänge und Downloads. „Digitale Dienstleistungen“ ermöglichen insbesondere die Erstellung, Verarbeitung, Speicherung, Nutzung oder gemeinsame Verwendung digitaler Daten.

  5. Der konkrete Verkäufer und Vertragspartner wird beim jeweiligen Angebot und vor Abschluss der Bestellung kenntlich gemacht.

3. Vertragsunterlagen und Rangfolge

  1. Vertragsbestandteile sind je nach Leistung die Produkt- oder Tarifbeschreibung, das individuelle Angebot, diese AGB, besondere Händler-, Lizenz-, Domain-, Service-Level- oder Nutzungsbedingungen sowie im Checkout angezeigte Pflichtinformationen.

  2. Individuell ausgehandelte Vereinbarungen gehen vor. Danach gelten die konkrete Produkt- oder Leistungsbeschreibung, besondere Bedingungen und anschließend diese AGB.

  3. Bedingungen externer Infrastruktur-, Registrar-, Lizenz- oder Zahlungsanbieter gelten nur ergänzend, soweit der Kunde vor Vertragsschluss auf sie hingewiesen wurde und ihre Anwendung für die betreffende Leistung erforderlich ist.

  4. Zwingendes Recht, insbesondere Verbraucher-, Datenschutz- und Produktsicherheitsrecht, bleibt unberührt.

4. Rolle von Scriptfabrik auf dem Marktplatz

  1. Ist Scriptfabrik im Angebot als Verkäufer ausgewiesen, wird Scriptfabrik Vertragspartner des Kunden.

  2. Ist ein externer Händler als Verkäufer ausgewiesen, kommt der Vertrag ausschließlich zwischen Kunde und Händler zustande. Der Händler ist für Angebot, Leistung, Rechnung, Steuern, Lieferung, Gewährleistung, Widerruf, Retouren, Produktsicherheit und Kundenservice verantwortlich.

  3. Scriptfabrik stellt bei Händlergeschäften die technische Infrastruktur bereit und kann Bestellung, Kommunikation, Zahlung, Download, Lizenzverwaltung, Bewertung, Reklamation und Rückerstattung technisch unterstützen. Dadurch wird Scriptfabrik nicht selbst Verkäufer, Hersteller, Importeur oder Leistungserbringer, sofern im Angebot nichts anderes erklärt wird.

  4. Eigene gesetzliche Pflichten von Scriptfabrik als Plattform- oder Vermittlungsdienst bleiben unberührt. Dies gilt insbesondere für den Umgang mit Meldungen rechtswidriger Inhalte, Händleridentifizierung, Transparenz, Produktsicherheit und behördliche Anordnungen.

  5. Scriptfabrik prüft Händler und Angebote in dem gesetzlich vorgeschriebenen Umfang, übernimmt jedoch keine allgemeine Garantie für Identität, Bonität, Rechtmäßigkeit, Qualität oder Lieferfähigkeit eines externen Händlers.

5. Registrierung und Kontosicherheit

  1. Für bestimmte Funktionen ist ein Konto erforderlich. Angaben müssen vollständig, richtig und aktuell sein.

  2. Nutzer müssen mindestens 18 Jahre alt und geschäftsfähig sein. Juristische Personen handeln durch eine vertretungsberechtigte Person.

  3. Zugangsdaten dürfen nicht weitergegeben werden und sind angemessen zu schützen. Ein vermuteter Missbrauch ist Scriptfabrik unverzüglich zu melden.

  4. Der Kontoinhaber ist für Handlungen über sein Konto verantwortlich, soweit er diese veranlasst oder schuldhaft ermöglicht hat.

  5. Mehrfachkonten zur Umgehung von Beschränkungen, falsche Identitäten, manipulierte Nachweise und die Umgehung einer Sperre sind unzulässig.

  6. Scriptfabrik kann Identitäts-, Unternehmens-, Steuer- und Zahlungsnachweise verlangen, soweit dies für Sicherheit, Betrugsprävention oder die Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.

6. Vertragsschluss bei Sofortkauf und Dienstleistungen

  1. Die Darstellung eines Angebots ist grundsätzlich eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung, sofern das Angebot nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet ist.

  2. Der Kunde gibt mit Betätigung des eindeutig bezeichneten Bestellbuttons ein verbindliches Angebot ab. Vorher kann er Eingaben prüfen und berichtigen.

  3. Ein Vertrag kommt durch ausdrückliche Auftragsbestätigung, Bereitstellung der Leistung, Freischaltung, Versandbestätigung oder eine andere eindeutig erklärte Annahme durch den ausgewiesenen Verkäufer zustande.

  4. Eine automatische Eingangsbestätigung dokumentiert nur den Eingang der Bestellung, sofern sie nicht zugleich ausdrücklich die Annahme erklärt.

  5. Bestellungen können aus sachlichen Gründen abgelehnt werden, etwa bei fehlender Verfügbarkeit, unzutreffenden Angaben, Sicherheitsrisiken, Sanktions- oder Exportbeschränkungen, Betrugsverdacht oder fehlgeschlagener Zahlung.

  6. Bei individuell erstellten Angeboten oder Projektverträgen kommt der Vertrag durch Annahme des Angebots in der dort vorgesehenen Form zustande.

7. Auktionen und Preisvorschläge

  1. Das jeweilige Angebot muss Verkäufer, Gegenstand, Laufzeit, Start- oder Festpreis, Zusatzkosten und die maßgeblichen Abschlussregeln erkennen lassen.

  2. Ein Gebot ist verbindlich, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist. Bei Ablauf der Auktion kommt der Vertrag mit dem Höchstbietenden zustande, wenn ein etwaiger Mindestpreis erreicht wurde und das Angebot nicht zuvor aus einem zulässigen Grund beendet wurde.

  3. Ein Preisvorschlag ist ein verbindliches Angebot des Kunden zum vorgeschlagenen Preis. Der Verkäufer kann ihn innerhalb der angezeigten Frist annehmen, ablehnen oder ein Gegenangebot abgeben. Ein Vertrag entsteht erst durch Annahme.

  4. Scheingebote, Eigengebote des Verkäufers, abgesprochene Gebote, künstliche Preissteigerungen, unerlaubte Gebotssoftware und sonstige Manipulationen sind verboten.

  5. Scriptfabrik kann eine Auktion, ein Gebot oder einen Preisvorschlag bei erkennbaren technischen Fehlern, Rechtsverstößen, Manipulationen oder Sicherheitsrisiken aussetzen oder aufheben. Betroffene Nutzer werden über Grund und Rechtsbehelf informiert, soweit dies rechtlich zulässig ist.

  6. Zwingende Verbraucherrechte gegenüber dem jeweiligen Verkäufer bleiben bestehen.

8. Informationen vor dem Vertragsschluss

  1. Vor einer kostenpflichtigen Verbraucherbestellung werden insbesondere die wesentlichen Eigenschaften, Identität des Verkäufers, Gesamtpreis einschließlich Steuern und Zusatzkosten, Zahlungs- und Leistungsbedingungen, Laufzeit, Kündigungsbedingungen, gesetzliche Gewährleistungsrechte und gegebenenfalls das Widerrufsrecht angezeigt.

  2. Bei digitalen Produkten werden außerdem Funktionsweise, technische Schutzmaßnahmen sowie bekannte relevante Kompatibilitäts- und Interoperabilitätsanforderungen angegeben, soweit der Verkäufer hiervon weiß oder vernünftigerweise wissen muss.

  3. Bei Marktplatzangeboten wird angezeigt, ob der Verkäufer Unternehmer ist. Ist der Verkäufer kein Unternehmer, wird darauf hingewiesen, dass unionsrechtliche Verbraucherrechte aus dem betreffenden Kaufvertrag grundsätzlich nicht gelten.

  4. Die Verteilung vertraglicher Pflichten zwischen Händler und Scriptfabrik wird vor Vertragsschluss in klarer Weise kenntlich gemacht.

  5. Kostenpflichtige Verbraucherbestellungen werden über einen Button oder eine gleichwertige Funktion abgeschlossen, die die Zahlungspflicht eindeutig erkennen lässt.

9. Händlerkonten und Händlerpakete

  1. Händler benötigen gegebenenfalls ein kostenpflichtiges Paket. Funktionen, Verkaufsgrenzen, Provisionen, Laufzeit, Verlängerung und Preis ergeben sich aus der Paketbeschreibung.

  2. Paketgebühren sind im Voraus fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Erfolgs-, Transaktions- und Zusatzgebühren entstehen nach der jeweils gültig vereinbarten Gebührenübersicht.

  3. Der Händler erhält keinen Anspruch auf Exklusivität, eine bestimmte Platzierung, Reichweite, Zahl von Verkäufen oder dauerhafte Bereitstellung einzelner Zusatzfunktionen.

  4. Wesentliche Änderungen der Bedingungen für gewerbliche Nutzer werden grundsätzlich mindestens 15 Tage vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Eine längere Frist gilt, wenn der Händler technische oder wirtschaftliche Anpassungen vornehmen muss. Keine Vorabfrist ist erforderlich, soweit eine gesetzliche Pflicht, eine unmittelbar drohende Gefahr oder ein wiederholter Verstoß sofortiges Handeln verlangt.

  5. Kündigt Scriptfabrik die gesamte Vermittlungsleistung gegenüber einem Händler, wird grundsätzlich mindestens 30 Tage vorher eine Begründung übermittelt. Dies gilt nicht, wenn eine gesetzliche Verpflichtung, ein zwingender Sicherheitsgrund oder ein wiederholter schwerer Verstoß eine sofortige Beendigung rechtfertigt.

  6. Soweit gesetzlich erforderlich, bietet Scriptfabrik gewerblichen Nutzern ein internes Beschwerdeverfahren an und informiert über verfügbare Mediatoren.

10. Pflichten der Händler

  1. Händler müssen vor der Freischaltung richtige und aktuelle Angaben zu Name oder Firma, Anschrift, Kontakt, Handelsregister, Identität, Zahlungsdaten und gegebenenfalls Wirtschaftsakteur in der EU übermitteln. Scriptfabrik darf die Angaben im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang prüfen und auf der Angebotsseite anzeigen.

  2. Händler sind allein verantwortlich für rechtmäßige Angebote, zutreffende Produktinformationen, Preise, Steuern, Rechnungen, Lieferzeiten, Versand, Kennzeichnung, Konformität, Produktsicherheit, Gewährleistung, Widerruf, Rückerstattung, Datenschutz und erforderliche Genehmigungen.

  3. Bei Verbraucherangeboten müssen Händler alle anwendbaren Informationspflichten erfüllen und dürfen zwingende Verbraucherrechte nicht ausschließen oder verkürzen.

  4. Händler dürfen nur Produkte und Inhalte anbieten, zu deren Vertrieb und Nutzung sie berechtigt sind. Produktbilder, Texte, Marken, Software und sonstige Materialien dürfen keine Rechte Dritter verletzen.

  5. Händler müssen Beschwerden, Widerrufe, Sicherheitsmeldungen und Behördenanfragen unverzüglich und Kundenanfragen innerhalb angemessener Frist bearbeiten.

  6. Händler dürfen Kunden nicht zur Umgehung vereinbarter Gebühren oder Sicherheits- und Zahlungsfunktionen außerhalb der Plattform führen.

  7. Händler müssen steuerliche Meldepflichten erfüllen und Scriptfabrik die für gesetzliche Plattformmeldungen erforderlichen Informationen bereitstellen.

  8. Der Händler ersetzt Scriptfabrik angemessene Schäden und notwendige Kosten aus einer von ihm schuldhaft verursachten Rechtsverletzung. Gegenüber geltend gemachten Drittansprüchen erhält der Händler Gelegenheit zur Stellungnahme und Mitwirkung an der Verteidigung.

11. Preise, Steuern und Zahlung

  1. Verbraucherpreise enthalten alle anwendbaren Steuern und unvermeidbaren Preisbestandteile. Unternehmerpreise können netto ausgewiesen werden, wenn dies eindeutig gekennzeichnet ist.

  2. Zusätzlich anfallende Versand-, Transaktions- oder sonstige Kosten werden vor der Bestellung angezeigt. Nicht vorab offengelegte Kosten werden Verbrauchern nicht berechnet.

  3. Zahlungen sind zu dem im Angebot oder auf der Rechnung angegebenen Zeitpunkt fällig. Verfügbare Zahlungsmethoden werden im Checkout angezeigt.

  4. Zahlungen können über unabhängige Zahlungsdienstleister abgewickelt werden. Deren Bedingungen gelten ergänzend für den Zahlungsdienst.

  5. Bei Zahlungsverzug können gesetzlich zulässige Verzugszinsen und tatsächlich entstandene, angemessene Mahn- oder Rückbuchungskosten berechnet werden. Verbraucher erhalten vor weitergehenden Maßnahmen eine angemessene Zahlungsfrist, soweit kein sofortiges Handeln zulässig ist.

  6. Scriptfabrik kann betroffene entgeltliche Leistungen nach vorheriger Ankündigung beschränken oder sperren, wenn eine fällige Zahlung trotz Mahnung ausbleibt. Die Maßnahme muss verhältnismäßig sein.

  7. Gesetzliche Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt. Unternehmer dürfen mit unbestrittenen, anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

12. Zahlungsabwicklung, Händlerguthaben und Auszahlungen

  1. Scriptfabrik oder ein beauftragter Zahlungsdienstleister kann Kundenzahlungen für Händler entgegennehmen und nach Abzug vereinbarter Gebühren auszahlen.

  2. Auszahlungszeitpunkt, Mindestbetrag, Währung und Gebühren ergeben sich aus der Händler- und Gebührenübersicht.

  3. Auszahlungen dürfen im erforderlichen und verhältnismäßigen Umfang vorübergehend zurückgehalten werden, wenn Rückbuchungen, Widerrufe, Erstattungen, Betrugsverdacht, Sicherheitsprüfungen, behördliche Anordnungen, fehlende Identitäts- oder Steuerdaten oder konkrete Kundenansprüche bestehen.

  4. Ein Sicherheitseinbehalt muss nach Höhe und Dauer am erkennbaren Risiko ausgerichtet sein. Nicht mehr benötigte Beträge werden nach Abschluss der Prüfung und Abzug berechtigter Forderungen freigegeben.

  5. Rechtswidrig erzielte, wirksam stornierte oder zurückgebuchte Umsätze werden nicht ausgezahlt.

  6. Scriptfabrik darf fällige, unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Ansprüche gegen Auszahlungsforderungen verrechnen; andere gesetzliche Verrechnungsrechte bleiben unberührt.

13. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung

  1. Laufzeit und Kündigungsfrist ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Verträge können insbesondere monatlich sowie für 12 oder 24 Monate geschlossen werden.

  2. Eine automatische Verlängerung wird vor Vertragsschluss klar angegeben. Gegenüber Verbrauchern gilt sie nur im nach dem anwendbaren zwingenden Recht zulässigen Umfang. Besteht nach einer Erstlaufzeit ein gesetzliches Recht zur jederzeitigen Kündigung mit kurzer Frist, bleibt dieses Recht unberührt.

  3. Kündigungen können mindestens in Textform und bei online abschließbaren Verbraucherverträgen über die gesetzlich erforderliche Online-Funktion erklärt werden, soweit diese Pflicht anwendbar ist.

  4. Beide Parteien dürfen aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Soweit zumutbar, ist zuvor eine angemessene Abhilfefrist zu setzen.

  5. Ein wichtiger Grund für Scriptfabrik liegt insbesondere bei schwerem oder wiederholtem Rechtsverstoß, erheblichem Zahlungsverzug, Betrug, Phishing, Malware, Spam, Systemgefährdung, Sanktionsverstoß oder Identitätsmissbrauch vor.

  6. Nach Vertragsende muss der Kunde seine Daten rechtzeitig exportieren. Scriptfabrik kann Daten nach einer angekündigten angemessenen Übergangsfrist löschen, sofern keine Aufbewahrungs- oder Herausgabepflicht besteht.

  7. Besondere Verlängerungs-, Transfer- und Löschfristen für Domains bleiben maßgeblich.

14. Widerrufsrecht für Verbraucher

  1. Verbraucher haben bei Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Einzelheiten, Ausnahmen und das Muster-Widerrufsformular ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung des jeweiligen Verkäufers.

  2. Bei Händlerangeboten ist der externe Händler für Belehrung, Entgegennahme und Abwicklung des Widerrufs verantwortlich. Scriptfabrik kann hierfür technische Funktionen anbieten.

  3. Bei Dienstleistungen kann der Verbraucher verlangen, dass die Leistung bereits während der Widerrufsfrist beginnt. Im Widerrufsfall kann für die bis dahin vertragsgemäß erbrachte Leistung ein anteiliger Betrag geschuldet sein, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

  4. Bei nicht auf einem körperlichen Datenträger gelieferten digitalen Inhalten kann das Widerrufsrecht nach Beginn der Bereitstellung erlöschen, wenn der Verbraucher zuvor ausdrücklich zugestimmt hat, den Beginn vor Ablauf der Widerrufsfrist verlangt, seine Kenntnis vom Verlust des Widerrufsrechts bestätigt und eine Vertragsbestätigung erhalten hat.

  5. Bei vollständig erbrachten Dienstleistungen erlischt das Widerrufsrecht nur unter den jeweils anwendbaren gesetzlichen Voraussetzungen.

  6. Unternehmern steht kein gesetzliches Verbraucher-Widerrufsrecht zu.

15. Lieferung physischer Waren und Gefahrübergang

  1. Liefergebiet, Lieferzeit, Versandart und Kosten werden im Angebot angegeben. Der ausgewiesene Verkäufer ist für die Lieferung verantwortlich.

  2. Gegenüber Verbrauchern geht das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung grundsätzlich erst mit Übergabe an den Verbraucher oder einen von ihm benannten Dritten über. Beauftragt der Verbraucher selbst einen nicht vom Verkäufer angebotenen Beförderer, gelten die gesetzlichen Regeln.

  3. Ist eine Leistung nicht verfügbar oder verzögert sie sich wesentlich, informiert der Verkäufer den Kunden unverzüglich. Gesetzliche Rechte auf Nacherfüllung, Rücktritt, Preisminderung oder Schadensersatz bleiben unberührt.

  4. Bei Händlerangeboten haftet Scriptfabrik nicht für Lieferung oder Produktmängel, soweit keine eigene Pflicht von Scriptfabrik verletzt wurde.

16. Digitale Inhalte, Software und Lizenzen

  1. Digitale Produkte werden über Download, E-Mail, Kundenkonto, Cloud-Zugang, API, Aktivierung oder Lizenzschlüssel bereitgestellt.

  2. Der Kunde muss die vor Vertragsschluss mitgeteilten technischen Voraussetzungen erfüllen.

  3. Soweit nicht anders angegeben, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den vereinbarten Zweck und die vereinbarte Dauer.

  4. Vervielfältigung, öffentliche Zugänglichmachung, Unterlizenzierung, Vermietung, Weiterverkauf, Umgehung technischer Schutzmaßnahmen und Nutzung außerhalb der Lizenz sind untersagt, soweit sie nicht gesetzlich erlaubt oder ausdrücklich gestattet sind.

  5. Zwingende Rechte zur Fehlerbehebung, Interoperabilität, Sicherung oder bestimmungsgemäßen Nutzung bleiben unberührt.

  6. Der Verkäufer stellt die vertraglich geschuldeten Aktualisierungen einschließlich Sicherheitsupdates für den vereinbarten oder gesetzlich erforderlichen Zeitraum bereit und informiert Verbraucher über deren Verfügbarkeit. Installiert der Kunde ein bereitgestelltes Update nicht innerhalb angemessener Frist, gelten die gesetzlichen Folgen.

  7. Änderungen einer fortlaufend bereitgestellten digitalen Leistung sind nur zulässig, wenn der Vertrag einen sachlichen Änderungsgrund enthält, keine zusätzlichen Kosten entstehen und der Kunde klar informiert wird. Bei mehr als geringfügiger Beeinträchtigung gelten die gesetzlichen Kündigungs- und Informationsrechte.

  8. Bei Miet- oder Abonnementmodellen endet das Nutzungsrecht mit Vertragsende.

17. Individuelle Programmierung, Webdesign und Projektleistungen

  1. Leistungsumfang, Vergütung, Meilensteine, Abnahme und Termine ergeben sich aus dem individuellen Angebot oder Projektvertrag.

  2. Zusätzliche oder nachträglich geänderte Anforderungen werden nur nach Abstimmung umgesetzt und können gesondert berechnet werden.

  3. Der Kunde stellt erforderliche Inhalte, Zugänge, Freigaben und Rückmeldungen rechtzeitig bereit. Fristen verlängern sich angemessen, soweit eine Verzögerung auf fehlender Mitwirkung beruht.

  4. Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde die ausdrücklich vereinbarten Nutzungsrechte. Quellcode, offene Design- oder Projektdateien und Rohdaten werden nur herausgegeben, wenn dies vereinbart wurde.

  5. Der Kunde sichert zu, die erforderlichen Rechte an bereitgestellten Inhalten zu besitzen.

  6. Gegenüber Unternehmern darf Scriptfabrik das Projekt in angemessener Weise als Referenz nennen, sofern keine Vertraulichkeitsvereinbarung oder ein berechtigter Widerspruch entgegensteht. Gegenüber Verbrauchern erfolgt dies nur mit vorheriger Einwilligung.

18. Domains

  1. Domainregistrierungen werden über Registrare und Vergabestellen ausgeführt. Eine Domain gilt erst als registriert, wenn die zuständige Stelle die Registrierung bestätigt hat.

  2. Scriptfabrik kann die Registrierung nicht garantieren und hat keinen beherrschenden Einfluss auf Vergabe, Transfer, Verlängerung, Sperrung oder Löschung.

  3. Der Kunde prüft, ob die gewünschte Domain Rechte Dritter verletzt, und hält Inhaberdaten aktuell.

  4. Regeln und Fristen der jeweiligen Vergabestelle oder des Registrars gelten ergänzend. Der Kunde wird auf wesentliche besondere Bedingungen hingewiesen.

  5. Eine bereits ausgelöste Registrierung kann technisch und rechtlich nicht ohne Weiteres rückgängig gemacht werden. Zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.

  6. Bei Vertragsende oder Zahlungsverzug wird eine Domain nur nach vorheriger Information und unter Beachtung der anwendbaren Registrarregeln gesperrt, nicht verlängert, übertragen oder gelöscht.

19. Hosting, Server, VPS und E-Mail

  1. Ressourcen und Leistungsmerkmale ergeben sich ausschließlich aus dem gebuchten Tarif und einem gegebenenfalls vereinbarten Service Level.

  2. Ohne Managed-Service-Vereinbarung ist der Kunde für Anwendungen, Inhalte, Updates, Zugangsdaten, Konfiguration und Absicherung seines Dienstes verantwortlich.

  3. Scriptfabrik darf angemessene technische Limits und Schutzmaßnahmen einsetzen, um Stabilität, Sicherheit und faire Ressourcennutzung sicherzustellen.

  4. Spam, Phishing, Malware, Botnetze, unerlaubtes Mining, rechtswidrige Inhalte, Angriffe, unbefugte Scans und jede Gefährdung fremder oder eigener Systeme sind verboten.

  5. Newsletter und Massenmailings sind nur mit nachweisbarer Rechtsgrundlage und unter Einhaltung der technischen Vorgaben erlaubt.

  6. IP-Adressen können geändert werden, soweit keine feste Adresse zugesagt wurde und die Änderung sachlich erforderlich ist.

20. Verfügbarkeit, Wartung und Support

  1. Verbindliche Verfügbarkeit, Reaktions- und Wiederherstellungszeiten bestehen nur, wenn sie in einem Service Level ausdrücklich zugesagt sind.

  2. Ohne gesondertes Service Level bemüht sich Scriptfabrik um eine hohe Verfügbarkeit; eine unverbindliche Zielverfügbarkeit ist keine Garantie.

  3. Angekündigte Wartung, Notfallwartung, höhere Gewalt, Angriffe, Ausfälle externer Netze oder Rechenzentren sowie vom Kunden verursachte Störungen werden bei der Berechnung nur nach Maßgabe eines vereinbarten Service Levels berücksichtigt.

  4. Planbare Wartungen werden möglichst rechtzeitig angekündigt. Bei akuten Sicherheitsrisiken darf Scriptfabrik sofort handeln.

  5. Supportumfang und Supportzeiten ergeben sich aus dem Tarif. Ohne ausdrückliche Zusage besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Reaktionszeit.

21. Backups und Datenexport

  1. Backups sind nur geschuldet, wenn sie im Tarif oder Vertrag ausdrücklich enthalten sind.

  2. Auch bei gebuchter Backup-Leistung muss der Kunde eigene, vom Produktivsystem getrennte Sicherungen führen, soweit ihm dies zumutbar ist.

  3. Backup-Intervall, Aufbewahrungszeit und Wiederherstellung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Eine Wiederherstellung kann kostenpflichtig sein.

  4. Scriptfabrik garantiert nicht die Wiederherstellbarkeit jedes einzelnen Datenstands, sofern keine solche Garantie ausdrücklich vereinbart wurde.

  5. Händler sind für Export und gesetzeskonforme Archivierung ihrer Geschäfts-, Kunden-, Rechnungs- und Steuerdaten verantwortlich.

22. Drittanbieterleistungen

  1. Bestimmte Leistungen können durch Rechenzentren, Registrare, Zahlungs-, Sicherheits-, Backup-, Monitoring-, E-Mail-, VPN-, Marketing- oder Softwareanbieter erbracht werden.

  2. Scriptfabrik darf einen Drittanbieter durch eine funktional gleichwertige und für den Kunden zumutbare Alternative ersetzen.

  3. Wird eine wesentliche Drittanbieterleistung eingestellt oder erheblich verändert, informiert Scriptfabrik den Kunden und bietet, soweit möglich, eine Anpassung, Ersatzleistung oder Beendigung des betroffenen Leistungsteils an.

  4. Scriptfabrik haftet für eigenes Auswahl-, Informations- und Integrationsverschulden nach diesen AGB. Für Handlungen unabhängiger Drittanbieter besteht keine weitergehende Haftung, soweit zwingendes Recht nichts anderes bestimmt.

23. Ranking, Werbung und Empfehlungen

  1. Die wichtigsten Parameter für das Ranking von Angeboten werden in einer gesonderten, leicht zugänglichen Information erläutert. Dazu können insbesondere Relevanz, Kategorie, Preis, Verfügbarkeit, Aktualität, Verkaufsleistung, Bewertungen, Servicequalität und bezahlte Hervorhebung gehören.

  2. Bezahlte Platzierungen oder Werbung werden als solche erkennbar gemacht.

  3. Händlerangebote können in Suchmaschinen, Preisvergleichsdiensten, sozialen Netzwerken und Werbenetzwerken ausgespielt werden. Händler räumen Scriptfabrik hierfür die erforderlichen, nicht ausschließlichen Nutzungsrechte an den Angebotsinhalten ein.

  4. Scriptfabrik schuldet keine bestimmte Platzierung, Reichweite, Klickzahl oder Umsatzentwicklung.

  5. Soweit Scriptfabrik differenzierten Zugang zu Daten gewährt oder eigene Angebote anders behandelt, werden gewerbliche Nutzer hierüber nach den gesetzlichen Transparenzanforderungen informiert.

24. Bewertungen und Nutzerinhalte

  1. Bewertungen müssen auf einer tatsächlichen Erfahrung beruhen, sachlich und rechtmäßig sein. Manipulierte, gekaufte oder als Gegenleistung abgegebene Bewertungen müssen entsprechend gekennzeichnet sein oder dürfen nicht veröffentlicht werden.

  2. Verboten sind insbesondere Beleidigungen, Hassrede, Drohungen, Spam, Täuschung, rechtswidrige Werbung, Veröffentlichung fremder personenbezogener Daten und Verletzungen von Urheber-, Marken- oder Persönlichkeitsrechten.

  3. Soweit Scriptfabrik erklärt, Bewertungen auf Echtheit zu prüfen, erläutert Scriptfabrik die wesentlichen eingesetzten Prüfmaßnahmen.

  4. Nutzer räumen Scriptfabrik ein nicht ausschließliches, räumlich unbeschränktes und für die Dauer der Veröffentlichung bestehendes Recht ein, ihre Inhalte für Betrieb, Darstellung, technische Anpassung und Bewerbung der Plattform zu nutzen. Das Recht endet grundsätzlich mit Löschung des Inhalts, soweit keine Sicherungs-, Nachweis- oder gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

  5. Nutzer bleiben für ihre Inhalte verantwortlich und bestätigen, über die erforderlichen Rechte zu verfügen.

25. Verbotene Inhalte und zulässige Nutzung

  1. Unzulässig sind rechtswidrige, gefährliche, betrügerische, irreführende oder rechtsverletzende Produkte, Leistungen und Inhalte.

  2. Insbesondere untersagt sind Malware, Phishing, Botnetze, DDoS-Angriffe, unbefugte Zugriffe oder Scans, gestohlene Daten, Lizenzmissbrauch, Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung, Sanktionsumgehung, jugendgefährdende oder extremistische Inhalte sowie rechtswidrige Streaming- oder Downloadangebote.

  3. Ebenfalls unzulässig sind unsichere oder zurückgerufene Produkte, Produkte ohne vorgeschriebene Kennzeichnung oder verantwortlichen EU-Wirtschaftsakteur und Waren, deren Vertrieb gesetzlich beschränkt oder verboten ist.

  4. Scriptfabrik kann zusätzliche, sachlich begründete Kategorien verbotener Angebote in einer gesonderten Richtlinie festlegen.

26. Meldung rechtswidriger Inhalte und Moderation

  1. Personen und Stellen können mutmaßlich rechtswidrige Inhalte über den dafür vorgesehenen Meldeweg melden. Die Meldung soll den genauen Speicherort, eine nachvollziehbare Begründung, Kontaktdaten und eine Erklärung zur Richtigkeit enthalten.

  2. Scriptfabrik bearbeitet Meldungen zeitnah, sorgfältig, objektiv und ohne Willkür. Automatisierte Hilfsmittel können eingesetzt werden; maßgebliche Entscheidungen werden erforderlichenfalls menschlich überprüft.

  3. Scriptfabrik kann Inhalte entfernen, ihre Sichtbarkeit oder Monetarisierung einschränken, Konten vorübergehend sperren, Zahlungen zurückhalten oder Verträge beenden, wenn ein Rechtsverstoß, eine erhebliche Vertragsverletzung oder ein konkretes Sicherheitsrisiko festgestellt wird.

  4. Betroffene Nutzer erhalten grundsätzlich eine klare Begründung mit Angaben zur Maßnahme, ihrem Umfang, der rechtlichen oder vertraglichen Grundlage, einem etwaigen Einsatz automatisierter Mittel und verfügbaren Rechtsbehelfen. Eine Begründung darf unterbleiben, soweit Gesetze, Behördenanordnungen, Ermittlungszwecke oder die Sicherheit Dritter dies erfordern.

  5. Nutzer können Moderationsentscheidungen innerhalb von sechs Monaten über das interne Beschwerdesystem anfechten, soweit dieses Recht gesetzlich vorgesehen ist. Zusätzlich können anerkannte außergerichtliche Streitbeilegungsstellen und Gerichte angerufen werden.

  6. Offensichtlich unbegründete Meldungen und offensichtlich rechtswidrige Inhalte können bei häufiger missbräuchlicher Nutzung nach vorheriger Warnung zu einer zeitweisen Aussetzung der Bearbeitung oder Kontonutzung führen.

27. Produktsicherheit und Rückrufe

  1. Händler physischer Produkte müssen sämtliche anwendbaren Sicherheits-, Rückverfolgbarkeits-, Kennzeichnungs- und Informationspflichten erfüllen und erforderliche Hersteller-, Importeur- sowie EU-Verantwortlichenangaben bereitstellen.

  2. Händler dürfen nur sichere Produkte anbieten und müssen Scriptfabrik unverzüglich über Sicherheitsrisiken, Unfälle, Warnungen, Korrekturmaßnahmen und Rückrufe informieren.

  3. Scriptfabrik kann Produktangebote aussetzen oder entfernen, Kunden warnen, Behördeninformationen weiterleiten und Rückrufmaßnahmen technisch unterstützen.

  4. Händler müssen bei Rückrufen und Sicherheitsmaßnahmen vollständig mitwirken und betroffenen Kunden wirksame, kostenfreie Abhilfe nach den gesetzlichen Vorgaben anbieten.

  5. Scriptfabrik kann öffentlich zugängliche Produktsicherheitsdatenbanken automatisiert prüfen und wiederholt rechtswidrige Händlerangebote sperren.

28. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

  1. Informationen zur eigenen Verarbeitung personenbezogener Daten durch Scriptfabrik enthält die gesonderte Datenschutzerklärung.

  2. Händler sind für ihre eigenen Datenverarbeitungen, Pflichtinformationen, Rechtsgrundlagen und Betroffenenrechte selbst verantwortlich.

  3. Verarbeitet Scriptfabrik personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag eines Kunden oder Händlers, schließen die Parteien bei Bedarf einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

  4. Scriptfabrik darf geeignete Unterauftragsverarbeiter einsetzen und trifft angemessene technische und organisatorische Schutzmaßnahmen.

  5. Diese AGB ersetzen weder die Datenschutzerklärung noch einen erforderlichen Vertrag zur Auftragsverarbeitung.

29. Geistiges Eigentum

  1. Rechte an Plattformsoftware, Designs, Texten, Marken, Datenbanken und eigenen Inhalten von Scriptfabrik verbleiben bei Scriptfabrik oder den jeweiligen Lizenzgebern.

  2. Eine Nutzung außerhalb des vertraglich erforderlichen Umfangs bedarf der Erlaubnis, soweit sie nicht gesetzlich zulässig ist.

  3. Rechte an Händler- und Nutzerinhalten verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber. Die für Betrieb, Darstellung, Bewerbung und technische Verarbeitung erforderlichen Nutzungsrechte werden Scriptfabrik im vereinbarten Umfang eingeräumt.

  4. Meldungen zu behaupteten Schutzrechtsverletzungen werden nach dem in Abschnitt 26 beschriebenen Verfahren bearbeitet.

30. Vertragsgemäßheit, Gewährleistung und Updates

  1. Für Waren, digitale Inhalte, digitale Dienstleistungen und Werkleistungen gelten die gesetzlichen Rechte auf vertragsgemäße Leistung.

  2. Verbraucher können bei einem Mangel insbesondere Herstellung des vertragsgemäßen Zustands verlangen und unter den gesetzlichen Voraussetzungen den Preis mindern, den Vertrag beenden oder Schadensersatz verlangen.

  3. Gesetzliche Beweislastregeln, Mindestfristen und Updatepflichten gegenüber Verbrauchern werden nicht eingeschränkt.

  4. Gegenüber Unternehmern können Gewährleistungsfristen nur im gesetzlich zulässigen Umfang und nur durch eine ausdrückliche produktspezifische Vereinbarung verkürzt werden. Ansprüche wegen Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Personenschäden, arglistigen Verschweigens, Garantien und zwingender Produkthaftung bleiben unberührt.

  5. Für eine nicht zugesagte Kompatibilität mit individuellen Konfigurationen oder nachträglichen Änderungen des Kunden besteht keine Einstandspflicht. Dies gilt nicht, wenn der Verkäufer die konkrete Kompatibilität zugesagt oder einen Mangel selbst verursacht hat.

  6. Bei Händlergeschäften richten sich Gewährleistungsansprüche gegen den ausgewiesenen Händler. Eigene Pflichten von Scriptfabrik bleiben unberührt.

31. Haftung

  1. Scriptfabrik haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für Tod oder Körperverletzung, bei arglistigem Verschweigen, aus ausdrücklich übernommenen Garantien sowie nach zwingendem Produkthaftungs- und sonstigem zwingenden Recht.

  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Scriptfabrik für den bei Vertragsschluss vernünftigerweise vorhersehbaren, unmittelbaren Schaden. Eine wesentliche Pflicht ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf.

  3. Gegenüber Unternehmern ist diese Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den für den Vertrag typischen, vorhersehbaren Schaden und höchstens auf die in den letzten zwölf Monaten für die betroffene Leistung gezahlte Nettovergütung begrenzt. Ist dieses Limit im Einzelfall unangemessen niedrig, gilt stattdessen ein angemessener typischer Schadensbetrag.

  4. Gegenüber Unternehmern sind bei leichter Fahrlässigkeit mittelbare Schäden und entgangener Gewinn ausgeschlossen, soweit diese nicht typischerweise vorhersehbar waren.

  5. Bei Datenverlust ist die Haftung im gesetzlich zulässigen Umfang auf den typischen Wiederherstellungsaufwand begrenzt, der auch bei angemessener Datensicherung entstanden wäre.

  6. Die Einschränkungen gelten entsprechend zugunsten von Beschäftigten, Vertretern und Erfüllungsgehilfen von Scriptfabrik.

  7. Scriptfabrik haftet nicht für Pflichtverletzungen externer Händler, soweit Scriptfabrik keine eigene gesetzliche oder vertragliche Pflicht verletzt hat.

  8. Zwingende Verbraucherrechte und gesetzliche Beweislastregeln werden durch diesen Abschnitt nicht eingeschränkt.

32. Sperrung und Kontobeendigung

  1. Scriptfabrik kann Funktionen oder Konten beschränken, wenn dies zur Abwehr eines konkreten Sicherheitsrisikos, zur Einhaltung von Recht oder Behördenanordnungen, wegen Zahlungsverzugs oder aufgrund eines erheblichen Verstoßes erforderlich ist.

  2. Die Maßnahme richtet sich nach Schwere, Häufigkeit, Folgen und Verschulden. Soweit eine Warnung und Abhilfefrist zumutbar sind, werden sie vorab gewährt.

  3. Vor oder spätestens mit der Maßnahme erhält der Betroffene grundsätzlich eine Begründung und Information über verfügbare Beschwerdemöglichkeiten. Gesetzlich zulässige Ausnahmen bleiben vorbehalten.

  4. Bereits entstandene Zahlungspflichten bleiben bestehen, soweit die Ursache der Sperrung vom Kunden oder Händler zu vertreten ist.

  5. Nach einer Beendigung werden Export- und Datenzugangsrechte im gesetzlich oder vertraglich geschuldeten Umfang gewährt.

33. Höhere Gewalt

  1. Keine Partei haftet für eine verzögerte oder verhinderte Leistung, soweit sie durch ein außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle liegendes Ereignis verursacht wird, das auch mit angemessenen Maßnahmen nicht vermieden werden konnte.

  2. Dazu können Naturereignisse, Krieg, behördliche Maßnahmen, großflächige Strom- oder Netzausfälle, Arbeitskämpfe, Pandemien und erhebliche Cyberangriffe gehören.

  3. Die betroffene Partei informiert die andere Seite unverzüglich und begrenzt die Auswirkungen soweit zumutbar.

  4. Dauert die Störung so lange an, dass ein Festhalten am Vertrag unzumutbar ist, können beide Parteien den betroffenen Leistungsteil beenden. Bereits bezahlte, endgültig nicht erbringbare Leistungen werden erstattet.

34. Änderungen von Leistungen, Preisen und AGB

  1. Änderungen laufender Verträge sind nur aus einem im Vertrag angelegten sachlichen Grund zulässig, insbesondere wegen Rechtsänderungen, Sicherheitsanforderungen, technischer Weiterentwicklung, veränderter Drittanbieterkosten oder Erweiterung der Leistung.

  2. Änderungen müssen verhältnismäßig, transparent und für den Kunden zumutbar sein. Der wesentliche Vertragscharakter darf nicht einseitig verändert werden.

  3. Kunden werden auf einem dauerhaften Datenträger rechtzeitig über Inhalt, Grund und Zeitpunkt informiert. Für gewerbliche Plattformnutzer gelten zusätzlich die Fristen aus Abschnitt 9.

  4. Bei einer nicht ausschließlich vorteilhaften wesentlichen Änderung erhält der Kunde ein angemessenes Kündigungsrecht zum Änderungszeitpunkt, soweit nicht zwingendes Recht oder eine unmittelbar erforderliche Sicherheitsmaßnahme entgegensteht.

  5. Schweigen gilt gegenüber Verbrauchern nur dann als Zustimmung, wenn dies nach dem anwendbaren Recht ausdrücklich zulässig ist und der Verbraucher klar über Bedeutung, Frist und Ablehnungsrecht informiert wurde.

  6. Preisänderungen gelten nicht rückwirkend und beruhen auf nachvollziehbaren Kosten- oder Leistungsänderungen. Bei befristeten Verträgen bleibt der vereinbarte Preis grundsätzlich bis zum Ende der laufenden Mindestlaufzeit bestehen, sofern kein ausdrücklich vereinbarter transparenter Preisindex gilt.

35. Elektronische Kommunikation und Vertragsspeicherung

  1. Vertragsbestätigungen, Rechnungen, Gutschriften, Auszahlungsbelege und Mitteilungen können elektronisch bereitgestellt werden, soweit keine zwingende Form entgegensteht.

  2. Kunden müssen ihre Kontaktinformationen aktuell halten. Nachteile aus schuldhaft veralteten Angaben trägt der Kunde.

  3. Die Vertragsbestimmungen werden dem Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger bestätigt. Ob Scriptfabrik den individuellen Vertragstext zusätzlich speichert und zugänglich hält, wird vor der Bestellung mitgeteilt.

  4. Vertragssprache ist Deutsch. Werden Übersetzungen angeboten, dient die deutsche Fassung der Auslegung, soweit zwingendes Recht keine andere Beurteilung verlangt.

36. Verbraucherbeschwerden und Streitbeilegung

  1. Beschwerden können an welcome@scriptfabrik.info gerichtet werden. Scriptfabrik bemüht sich um eine zügige und sachgerechte Bearbeitung.

  2. Ob Scriptfabrik an einem Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt oder hierzu verpflichtet ist, wird in der Anbieterkennzeichnung oder einer gesonderten Verbraucherinformation aktuell angegeben.

  3. Die frühere europäische Plattform zur Online-Streitbeilegung wurde eingestellt; ein Verweis auf diese Plattform erfolgt daher nicht.

  4. Gesetzliche Rechte, eine zuständige Aufsichts- oder Schlichtungsstelle sowie der Zugang zu Gerichten bleiben unberührt.

37. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Verträge mit Scriptfabrik und die Nutzung der Plattform unterliegen niederländischem Recht. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.

  2. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird, der ohne Rechtswahl anwendbar wäre.

  3. Verbraucher können Ansprüche vor den Gerichten ihres gewöhnlichen Aufenthalts oder am Sitz von Scriptfabrik geltend machen. Klagen gegen Verbraucher werden nur vor den nach zwingendem Recht zuständigen Gerichten erhoben.

  4. Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird, soweit gesetzlich zulässig, Maastricht, Niederlande, als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.

  5. Zwingende ausschließliche Zuständigkeiten und gesetzliche Rechte zur Wahl eines anderen Gerichts bleiben unberührt.

38. Übertragung und Schlussbestimmungen

  1. Kunden dürfen den Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von Scriptfabrik übertragen; gesetzliche Abtretungsrechte für Geldforderungen und zwingende Verbraucherrechte bleiben unberührt.

  2. Scriptfabrik kann den Vertrag auf einen Rechtsnachfolger oder ein verbundenes Unternehmen übertragen, wenn die vertraglichen Rechte des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Verbraucher werden vorab informiert und erhalten bei einer wesentlichen nachteiligen Veränderung ein Kündigungsrecht.

  3. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt das anwendbare Gesetz; eine geltungserhaltende Reduktion zulasten von Verbrauchern findet nicht statt.

  4. Nebenabreden, Änderungen und Erklärungen können in Textform erfolgen, soweit nicht zwingend eine andere Form vorgeschrieben ist. Individuelle Abreden bleiben formunabhängig wirksam, soweit das Gesetz dies vorsieht.

  5. Diese AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie dem Nutzer vor Vertragsschluss zugänglich gemacht und wirksam einbezogen wurden. Die bloße Nutzung einer öffentlich zugänglichen Webseite ersetzt die erforderliche Einbeziehung nicht.

 

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